United States or Philippines ? Vote for the TOP Country of the Week !


Ohne diese Verständigungen führen Völkerbund und Schiedsgerichte zur gesetzmäßigen Abschlachtung der Schwächeren auf dem korrekten Wege der Konkurrenz; ohne diese Verständigungen führt die bestehende Anarchie zum Gewaltkampf aller gegen alle. Der Wirtschaftsbund aber ist so zu verstehen: Über die Rohstoffe des internationalen Handelns verfügt ein zwischenstaatliches Syndikat.

Wetteifert; schafft sittliche Ideen, die allen dienen und niemand vernichten, schafft den universalen Gedanken der Solidarität, nicht durch lahme Schiedsgerichte und kraftlose Paragraphen, sondern durch lebendiges Zusammenwirken; tut das soziale Unrecht ab im Innern und das barbarische im Völkerverkehr; wandelt die Anarchie in Ordnung; schafft dem Gedanken der Menschheit sein Recht, doch nicht in verblasenem Pazifismus und utopischer Duselei; beginnt da, wo die Gefahr am dringendsten, die Schwierigkeit am größten, die Arbeit am härtesten ist, beginnt mit der Wirtschaft.

Ein Völkerbund ist recht und gut, Abrüstung und Schiedsgerichte sind möglich und verständig: doch alles bleibt wirkungslos, sofern nicht als erstes ein Wirtschaftsbund, eine Gemeinwirtschaft der Erde geschaffen wird.

Bezüglich der Schiedsgerichte schlug ich folgende Resolution vor: „Der erste allgemeine deutsche Webertag erachtet es für wünschenswert, daß sich Schiedsgerichte bilden, die zu gleichen Teilen aus Arbeitern und Arbeitgebern bestehen, um Differenzen, durch die ein Streik droht, auf gütlichem Wege auszugleichen.“

Ein Aufbau von Betriebsräten und Bezirksräten, sowie einige auf Gemeinwirtschaft zielende Bestimmungen sind verfassungsrechtlich festgelegt. Diese verfassungsrechtlichen Ankündigungen haben teilweise bereits ihre Verwirklichung erlebt. Wir erwähnen in diesem Zusammenhange das neue Recht der Tarifverträge und der Schiedsgerichte, und vor allem das Betriebsrätegesetz.

Im weiteren wurden die früher schon vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend die gewerblichen Schiedsgerichte wieder in Vorschlag gebracht mit der kleinen Abänderung, daß die höhere Verwaltungsbehörde bestimmen könne, ob eine Wahl der Beisitzer durch die beteiligten Arbeiter und Arbeitgeber erfolgen solle. Zu dem Gesetzentwurf hielt Hasselmann eine gute Rede.