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Aktualisiert: 3. Mai 2025


Wenn nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht weiß und die Taxe, oder wieviel für 1 Pfund bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der Station, wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden muß; so wird er auch leicht selbst berechnen können, wie viel Ueberfracht er noch bezahlen müsse und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert wird, ohne Anstand zu erlegen.

Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordinären Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, heißt in der Postsprache: =Ueberfracht= und auch das dafür zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen.

Das Wägen der Bagage der Passagiere, so wie überhaupt aller auf dem Postwagen befindlichen Päckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl nach Maßgabe der Pferdezahl und nach Beschaffenheit des Wagens und des Weges, belastet werden darf.

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