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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Die älteste der Urkunden, die wir über die studentischen Trinkkomments besitzen, bildet das Jus potandi des Blasius Multibibus vom Jahre 1616. Darnach trank man schon damals »totales und partiales«, man trank sich zu und mußte mit demselben Quantum Bescheid tun. Man trank auf Brüderschaft und ließ einen ungeheuren Becher »das römische Reich« die Runde machen; dazu wurden Kneiplieder gesungen. Diese Gestaltung nahmen die studentischen Trinksitten erst im 17. Jahrhundert an. Bier war der gewöhnliche Stoff, der bei den studentischen Gelagen konsumiert wurde, und daß es dabei an Uebermaß nicht fehlte, hiefür spricht nur zu deutlich eine
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