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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Seit indes die Servianische Ordnung den Heerdienst ausschliesslich auf die Ansaessigen legte, waren die Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl infolge ihrer durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom Waffenrecht ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den Kupferschmieden und gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch organisierte Abteilungen dem Heer beigegeben wurden; und es mag dies wohl der Anfang sein zu der spaeteren sittlichen Geringschaetzung und politischen Zuruecksetzung der Gewerke.
Die besseren Klassen der Gesellschaft zogen teils vom Heerdienst mehr und mehr sich zurueck, teils schwand der roemische und italische Mittelstand ueberhaupt zusammen; dagegen waren einesteils die betraechtlichen Streitmittel der ausseritalischen Bundesgenossen und Untertanen verfuegbar geworden, andererseits bot das italische Proletariat, richtig verwandt, ein militaerisch wenigstens sehr brauchbares Material.
Auch für die Hellenisierung der Völker konnte durch nichts schneller und sicherer gewirkt werden, als wenn die Jugend an hellenische Bewaffnung und Heerdienst gewöhnt, in das Reichsheer aufgenommen und in den militärischen Geist, der zunächst noch die Stelle einer neugewordenen einigen Nationalität in dem ungeheuren Reiche vertreten mußte, unmittelbar hineingezogen wurde.
Dass der Staatshaushalt auf der Buergerschaft ruht, versteht sich von selbst. Die wichtigste Buergerleistung war der Heerdienst; denn nur die Buergerschaft hatte das Recht und die Pflicht die Waffen zu tragen. Dazu moegen etwa noch eine Anzahl ausser Reihe und Glied fechtende Leichtbewaffnete, besonders Bogenschuetzen gekommen sein ^8. Der Feldherr war regelmaessig der Koenig selbst.
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