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Aktualisiert: 18. Mai 2025


Der oben erwähnte Beitritt zahlreicher Hauscommunionen würde dahin führen, dass sich eine Art von Selbstverwaltung und gewisse politische Rechte herausbilden würden.

Auch ausserdem würde sich der gesellschaftliche Besitz rasch vermehren, ohne dass es nöthig wäre, im ausgedehnten Massstabe zur Expropriation zu greifen oder grössere Geldmittel zur Erwerbung von Grund und Boden aufzuwenden. Es wurde schon oben die Wahrscheinlichkeit des Beitrittes der Hauscommunionen und die Modalitäten dargestellt, wie selber erfolgen könnte.

Es liesse sich übrigens auch für die Aufnahme von Hauscommunionen in Serbien und Bulgarien eine Form finden, wenn auch dort die vermögensrechtlichen Beziehungen zur Gesellschaft nicht zugleich die politische Administration in sich schliessen könnten. Der gesellschaftliche Beamte könnte der Regierung gegenüber immerhin die Stellung des Starĵesina einnehmen.

Der Beitritt von Hauscommunionen würde mittelst Verträgen erfolgen, welche nur allgemein geltende grundsätzliche Bestimmungen enthielten, deren Natur erst festgestellt werden könnte, nachdem genügende Erfahrungen gemacht worden. Politisch ist die vorgeschlagene Massregel für den Fernerblickenden gewiss von unleugbarem Nutzen.

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