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Aktualisiert: 21. Juni 2025


Die Handlung verwirklichen heißt hier nicht ihren Inhalt aus der Form des Zwecks oder Für-sich-seins in die Form der abstrakten Wirklichkeit übersetzen, sondern aus der Form der unmittelbaren Gewißheit seiner selbst, die ihr Wissen oder Für-sich-sein als das Wesen weiß, in die Form der Versicherung, daß das Bewußtsein von der Pflicht überzeugt ist, und die Pflicht als Gewissen aus sich selbst weiß; diese Versicherung versichert also, daß es davon überzeugt ist, daß seine Überzeugung das Wesen ist.

Von dieser Bestimmung an bildet sich eine moralische Weltanschauung aus, die in der Beziehung des moralischen An- und Für-sich-seins und des natürlichen An- und Für-sich-seins besteht.

Dies aber ist nach dem Begriffe des Anerkennens nicht möglich, als daß wie der Andere für ihn, so er für den Andern, jeder an sich selbst durch sein eigenes Tun, und wieder durch das Tun des andern, diese reine Abstraktion des Für-sich-seins vollbringt.

Das Resultat war das unbedingt Allgemeine, zunächst in dem negativen und abstrakten Sinne, daß das Bewußtsein seine einseitigen Begriffe negierte, und sie abstrahierte, nämlich sie aufgab. Das Resultat hat aber an sich die positive Bedeutung, daß darin die Einheit, des Für-sich-seins und des Für-ein-Anderes-seins, oder der absolute Gegensatz unmittelbar als dasselbe Wesen gesetzt ist.

Das sittliche Bewußtsein aber hat aus der Schale der absoluten Substanz die Vergessenheit aller Einseitigkeit des Für-sich-seins, seiner Zwecke und eigentümlichen Begriffe getrunken, und darum in diesem stygischen Wasser zugleich alle eigne Wesenheit und selbstständige Bedeutung der gegenständlichen Wirklichkeit ertränkt.

In diesem unendlichen Urteile ist alle Einseitigkeit und Eigenheit des ursprünglichen Für-sich-seins getilgt; das Selbst weiß sich als reines Selbst sein Gegenstand zu sein; und diese absolute Gleichheit beider Seiten ist das Element der reinen Einsicht. Sie ist daher das einfache in sich ununterschiedne Wesen, und ebenso das allgemeine Werk und allgemeiner Besitz.

Dabei aber würde noch immer dasselbe Verhältnis in der Bestimmung der Tätigkeit beider gegeneinander bleiben; denn ob der Schädel das Bestimmende oder das Bestimmte ist, dies änderte an dem Kausalzusammenhange überhaupt nichts, nur daß dann der Schädel zum unmittelbaren Organe des Selbstbewußtseins gemacht würde, weil in ihm als Ursache sich die Seite des Für-sich-seins fände.

Indem es das Recht nur auf seiner Seite, das Unrecht aber auf der andern sieht, so erblickt von beiden dasjenige, welches dem göttlichen Gesetze angehört, auf der andern Seite menschliche zufällige Gewalttätigkeit; das aber dem menschlichen Gesetze zugeteilt ist, auf der andern den Eigensinn und den Ungehorsam des innerlichen Für-sich-seins; denn die Befehle der Regierung sind der allgemeine, am Tage liegende öffentliche Sinn; der Willen des andern Gesetzes aber ist der unterirdische, ins Innre verschlossne Sinn, der in seinem Dasein als Willen der Einzelnheit erscheint, und im Widerspruche mit dem ersten der Frevel ist.

Der Tod des Mittlers ist Tod nicht nur der natürlichen Seite desselben oder seines besondern Für-sich-seins, es stirbt nicht nur die vom Wesen abgezogne schon tote Hülle, sondern auch die Abstraktion des göttlichen Wesens.

Wenn also von dem Reichtum dies Bewußtsein wohl die Gegenständlichkeit des Für-sich-seins zurückerhält und sie aufhebt, so ist es nicht nur seinem Begriffe nach, wie die vorhergehende Reflexion nicht vollendet, sondern für es selbst unbefriedigt; die Reflexion, da das Selbst sich als ein Gegenständliches empfängt, ist der unmittelbare Widerspruch im reinen Ich selbst gesetzt.

Wort des Tages

araks

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