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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Ich schlage deshalb folgendes vor: jeder Ansiedler, selbstverständlich Mann wie Frau, ist nach einjährigem Aufenthalt auf der Insel vollberechtigter Bürger. Wir sieben Gründer bleiben das erste Jahr allein auf der Insel und genießen das einzige Vorrecht, in diesem Jahre über uns selbst und den Staat, den wir ja allein repräsentieren, zu verfügen.
»Es ist dies nur eine Formsache«, erläuterte er aufblickend, »unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß der jeweilige Reichskommissar nichts gegen die Interessen des deutschen Reiches unternimmt, hat er ja – vom Reiche aus – unbeschränkte Vollmacht. Zweitens: Nach einjährigem Aufenthalte erhält jeder Ansiedler und jede Ansiedlerin über einundzwanzig Jahre volles Bürgerrecht.
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