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Aktualisiert: 28. Mai 2025
Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als »Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. da gibt es solches sicher nicht. Zu § 79.
Zu der Meinung wurde er gedrängt, daß durch bloße Umgestaltung des Wirtschaftslebens verschwinden werde all der Schaden, der herrührt von der privaten Unternehmung, von dem Egoismus des einzelnen Arbeitgebers und von der Unmöglichkeit des einzelnen Arbeitgebers, gerecht zu werden den Ansprüchen auf Menschenwürde, die im Arbeitnehmer leben.
Wenn der Arbeiter nach der Weisung seines Arbeitgebers, der Beamte nach derjenigen seiner Regierung, der katholische Wähler blindlings nach dem Kommando seiner Priester oder Kapläne stimmt, oder wenn der Bauer demjenigen zujubelt, der ihn durch Anwendung oratorischer oder materieller Mittel für sich zu gewinnen versteht, wenn endlich das Interesse des Volkes oder der Wähler selbst an der Wahl ein so geringes ist, dass es nur durch künstliche Aufstachelung erregt werden kann, so wird man zugestehen müssen, dass das Resultat einer solchen Wahl oft sehr wenig nach Vernunft und Gerechtigkeit schmecken wird.
Das Produkt des gemeinsamen Wirkens geht erst in den Kreislauf des Wirtschaftslebens über. Zur Herstellung des Produktes ist ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer notwendig. Dieses kann aber durch die kapitalistische Wirtschaftsart in ein solches verwandelt werden, welches durch die wirtschaftliche Übermacht des Arbeitgebers über den Arbeiter bedingt ist.
Also Vergangenes, Gegenwärtiges, Zukünftiges wie an der Schnur des durchlaufenden Wunsches aneinandergereiht. Das banalste Beispiel mag Ihnen meine Aufstellung erläutern. Nehmen Sie den Fall eines armen und verwaisten Jünglings an, dem Sie die Adresse eines Arbeitgebers genannt haben, bei welchem er vielleicht eine Anstellung finden kann.
Er scheint sich nur zu vollziehen . In Wirklichkeit nimmt der Arbeitgeber von dem Arbeiter Waren entgegen, die nur entstehen können, wenn der Arbeiter seine Arbeitskraft für die Entstehung hingibt. Aus dem Gegenwert dieser Waren erhält der Arbeiter einen Anteil, der Arbeitgeber den andern. Die Produktion der Waren erfolgt durch das Zusammenwirken des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Keinem darf seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen werden.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag besonders groß gedruckt aushängen.
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