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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als »Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. da gibt es solches sicher nicht. Zu § 79.

Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe falls etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten sollte und die andern es sich gefallen lassen.

Die Schonzeit der Schwangeren und der Wöchnerinnen sollte entsprechend verlängert werden. Für jede Arbeitsstätte sollte eine Arbeitsordnung eingeführt werden, deren Bestimmungen zwischen Unternehmern und Arbeitern zu vereinbaren seien.

Hertzka= die »Tyrannei einer solchen Arbeitsordnung unerträglich« und Freiheit und Gerechtigkeit unvereinbar mit dem »unerhörtesten Zwange, der jemals geübt worden istDazu wäre die in solcher Weise geübte soziale Gerechtigkeit der »Tod alles Fortschritts und aller Zivilisation, In einer Gesellschaft, in der alles arbeiten muss, um nur auskömmlich satt zu werden, könnte es keine Wissenschaften, keine Künste, keine Freiheit und kein Glück geben

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