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Dieß Ansichseyn der Bedingung hat die zwei Seiten, einer Seits ihre Wesentlichkeit als des Grundes, anderer Seits aber die Unmittelbarkeit ihres Daseyns zu seyn. Oder vielmehr Beides ist dasselbe. Das Daseyn ist ein Unmittelbares, aber die Unmittelbarkeit ist wesentlich das Vermittelte, nämlich durch den sich selbst aufhebenden Grund.

Umgekehrt ist die Möglichkeit als die Reflexion-in-sich oder das Ansichseyn gesetzt als Gesetztseyn; was möglich ist, ist ein Wirkliches in diesem Sinne der Wirklichkeit, es hat nur so viel Werth als die zufällige Wirklichkeit; es ist selbst ein Zufälliges.

c. Die Wechselwirkung der Dinge. Das Ding-an-sich existirt wesentlich; die äußerliche Unmittelbarkeit und die Bestimmtheit gehört zu seinem Ansichseyn, oder zu seiner Reflexion-in-sich. Das Ding an-sich ist dadurch ein Ding, das Eigenschaften hat, und es sind dadurch mehrere Dinge, die nicht durch eine ihnen fremde Rücksicht, sondern sich durch sich selbst von einander unterscheiden.

Das reale Wirkliche als solches, ist nämlich das bestimmte Wirkliche, und hat zunächst seine Bestimmtheit als unmittelbares Seyn darin, daß es eine Mannigfaltigkeit existirender Umstände ist; aber dieß unmittelbare Seyn als Bestimmtheit, ist es auch das Negative seiner, ist Ansichseyn oder Möglichkeit; so ist es reale Möglichkeit.

Das wahrhafte Ansichseyn ist das Ansichseyn in seinem Gesetztseyn; dieses ist die Eigenschaft. Damit ist die Dingheit in die Eigenschaft übergegangen. Das Ding sollte sich als an-sich-seyendes Extrem gegen die Eigenschaft verhalten und diese die Mitte zwischen den in Beziehung stehenden Dingen ausmachen.

Diese Möglichkeit als das Ansichseyn der realen Wirklichkeit ist selbst reale Möglichkeit, zunächst das inhaltsvolle Ansichseyn. Die formelle Möglichkeit ist die Reflexion-in-sich nur als die abstrakte Identität, daß Etwas sich in sich nicht widerspreche.

Indem sich also die unmittelbare Existenz derselben, der Kreis der Bedingungen, aufhebt, so macht sie sich zum Ansichseyn, welches sie selbst schon ist, nämlich als das Ansichseyn eines Andern. Und indem umgekehrt dadurch zugleich ihr Moment des Ansichseyns sich aufhebt, wird sie zur Wirklichkeit, also zu dem Momente, das sie gleichfalls selbst schon ist.

So macht die reale Möglichkeit das Ganze von Bedingungen aus, eine nicht in sich reflektirte, zerstreute Wirklichkeit, welche aber bestimmt ist, das Ansichseyn aber eines Andern zu seyn und in sich zurückgehen zu sollen.

Diese Möglichkeit aber ist somit unmittelbar nichts als dieß Vermitteln, in welchem das Ansichseyn, nämlich sie selbst, und die Unmittelbarkeit, beide auf gleiche Weise Gesetztseyn sind. So ist es die Nothwendigkeit, welche ebenso sehr Aufheben dieses Gesetztseyns oder Setzen der Unmittelbarkeit, und des Ansichseyns, so wie eben darin Bestimmen dieses Aufhebens als Gesetztseyns ist.

Daher ist diese Möglichkeit, welche die unmittelbare Wirklichkeit, indem sie Bedingung ist, an ihr hat, nur das Ansichseyn als die Möglichkeit eines Andern.