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Aktualisiert: 18. Mai 2025


In Erwägung, daß Kranken- und Sterbeunterstützungs- sowie Altersversorgungskassen erfahrungsgemäß am besten durch Gewerksgenossenschaften ins Leben gerufen und erhalten werden können, beschließt der fünfte Vereinstag, den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem Vorort aufzugeben, für Vereinigung der Arbeiter in zentralisierten Gewerksgenossenschaften tatkräftig zu wirken.“ Germann-Leipzig sprach über Krankenunterstützungskassen; sein Referat faßte er in folgender Resolution zusammen: Der Vereinstag wolle den Verbandsangehörigen empfehlen, durch Deputierte des Orts ein Kollegium zu bilden, das erstens eine gute Organisation der Kassen, volle Selbstverwaltung, Vereinigung derselben nach Gewerken in Verbände und Besprechung der Kasseninteressen in einem geeigneten Organ; zweitens Freizügigkeit innerhalb der Gewerkskassen und bankmäßige Bewirtschaftung des Krankenkassenkapitals anstrebt, außerdem aber auch drittens die Gründung solcher Kassen veranlaßt, an denen bis jetzt noch Mangel ist, für Dienstboten und Arbeiterinnen.

Die Tagesordnung war wieder überreichlich belastet. Der PunktAltersversorgungskassenwurde auf Wunsch Sonnemanns abgesetzt; er wollte erst eine Broschüre darüber herausgeben. Ich hatte ein Referat über Speisegenossenschaften, wie solche damals mehrfach in den deutschen Arbeitervereinen der Schweiz für Unverheiratete bestanden. Mein gedruckt erstatteter Bericht war recht dürftig.

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