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U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n. 909, 921 § 8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 3, 10. 1392 befreite Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zöllen bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche unter der Bedingung, daß sie das Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15.
Pelissier constatirt noch eine Sklaveneinfuhr von 2708 Köpfen, einen Werth von 759,000 Fr. repräsentirend, für das Jahr 1850, während Testa für dasselbe Jahr nur 1500 Sklaven aufführt mit einem Gesammtwerthe von 300,000 Fr. Es scheint aber als ob jetzt energischere Maassregeln, besonders vom englischen Generalconsulate sollen ergriffen werden.
Vor dieser Sonnenwende soll er hier Manchen sehn, Er und seine Mannen, die ihm Ehre laßen geschehn. "Vermeldet auch dem König Siegmund die Dienste mein, 759 Daß ich und meine Freunde ihm stäts gewogen sei'n. Und bittet meine Schwester, daß sie's nicht unterläßt Und zu den Freunden reitet: nie ziemt' ihr so ein Freudenfest."