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Kapitel: Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35 Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen im Jahre 1375 S. 17. Die Einziehung der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt Richards II. S. 23. Die Verhandlungen im Jahre 1378 S. 25. Die vier englischen Forderungen S. 26. Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30.

Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich mit dem Gesuch des Londoner Kontors.

Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, daß die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdürftig neben der hansischen Übermacht auf Schonen halten konnten . In den hansischen Ostseestädten lassen sich Engländer vor der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen.

Die Rosse kamen aufgezäumt vor Bechelaren an. 1377 Als die edle Königin Urlaub hatt empfahn Von Rüdigers Weibe und von der Tochter sein, Da schieden auch mit Grüßen viel der schönen Mägdelein. Sie sahn einander selten mehr nach diesen Tagen. 1378 Aus Medelick auf Händen brachte man getragen Manch schönes Goldgefäße angefüllt mit Wein Den Gästen auf die Straße und hieß sie willkommen sein.

Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen . Die Versammlung zu Stralsund am 30.

Ferner hatten die Städte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten.

Als Antwort auf die 1378 aufgestellte Forderung, ihnen für immer zuzugestehen, daß sie alle Hansestädte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben dürften , mögen die Preußen wohl die strenge Beobachtung des Gästerechts von ihnen verlangt und es für nötig gehalten haben, ihnen die Freiheiten, die sie früher ohne jede Hinderung gebraucht hatten, zu nehmen.