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Heute gibt es keinen Mangel an Wohnungen mehr; dank dem segensreichen Antijudengesetz unseres hochverehrten Bundeskanzlers sind wieder normale Verhältnisse eingetreten, es ist der notwendige Ueberschuß an Wohnungen vorhanden, und so erübrigt sich dieses Mieterschutzgesetz, das nur mehr einen brutalen Eingriff in die Rechte der Hausbesitzer bildet, ja sogar einen Verfassungsbruch.

Die »Weltpresse«, einst das Blatt des liberalen Bürgertums, jetzt das Hauptorgan der christlichsozialen Partei, erhielt eine Zuschrift von dem Besitzer des Hauses Billrothstraße 19, in der in scharfer und logischer Weise gegen den Fortbestand des Mieterschutzgesetzes Stellung genommen wurde. »Das Mieterschutzgesetz«, hieß es in der Zuschrift, »hatte Zweck und Sinn, als Wohnungsnot herrschte und die Bevölkerung davor geschützt werden mußte, durch die Habgier einzelner Hausbesitzer obdachlos gemacht zu werden.

Es ist charakteristisch, daß es ein in meinem Hause wohnender, vornehmer französischer Künstler ist, der mir sein Entsetzen über dieses Mieterschutzgesetz ausdrückte. Er erklärte, daß man sich in französischen Kapitalistenkreisen über dieses Gesetz lustig mache, das unter anderem auch verhindert, daß Ausländer ihr Geld in Wiener Häusern anlegen. Also fort mit dem Mieterschutzgesetz!

Das Mieterschutzgesetz, das den Hausbesitzern sowohl die Kündigung der Mieter als die willkürliche Erhöhung der Mietpreise untersagte, fiel also, und vierundzwanzig Stunden später fand eine stürmische Generalversammlung der Hausbesitzer statt, in der beschlossen wurde, die derzeitigen Mietpreise der Teuerung halbwegs entsprechend auf das Tausendfache zu erhöhen.