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Schon 1879 war in dem Berichte der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin darüber geklagt worden, dass die Unsitte des Uebermaasses unglaubliche Dimensionen angenommen hätte, »es ist dies nach jeder Hinsicht bedauerlich, denn einerseits werden dadurch nur die sogenannten Bierverleger, $deren Existenz$ mit wenigen Ausnahmen $weder für Fabrikanten$ noch für Konsumenten von Nutzen ist, begünstigt, andererseits wird die Solidität und Rentabilität der Brauereien selbst dadurch untergraben«. Ebenso wie der Verfasser dieser Auslassungen in dem citierten Bericht sind wahrscheinlich auch manche der Brauereidirektoren der Meinung gewesen, dass die Existenz des Bier-Verlages als eines Zwischengliedes zwischen Produzenten und Konsumenten als volkswirtschaftliche Notwendigkeit nicht anzuerkennen sei.
Andererseits ist als ebenso sicher anzunehmen, dass der Prozess der Loslösung des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung auch im Jahre 1868 noch nicht abgeschlossen war und namentlich die Form der Betriebsvereinigung des Bier-Verlages mit der Gastwirtschaft vielfach noch bestand.