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Verena ist jedoch in diesen Werken noch nirgend die Rede; nicht desshalb, weil jene ursprünglich nicht zu den Thebäern gehörte oder zu schwierig mit diesen zu vereinbaren gewesen wäre, denn was hätte die phantastische Kühnheit dieser gelehrten Mönche nicht mit einander verschwistert! sondern desshalb, weil Verena nur auf alemannischem Boden ihre Giltigkeit gehabt hatte, hier als Gauheilige nur allmählich kirchliche Anerkennung fand und in den übrigen Kirchensprengeln unbekannt, ja förmlich ausgeschlossen blieb.
Die den Thau bescheerende, schwanenfüssige Walküre und der für seinen gelähmten Fuss im Thau Heilung suchende Kranke erscheinen sachverwandt; in der L. Bajuv. 4, 10 und 5, 16 wird der Fussgelähmte nach alemannischem Ausdrucke tautragil genannt, der Thauschlepper, wie in Friesland die Hexe daustrîker heisst, weil sie in schädigender Absicht den Maienthau mit plumpem Fusse vom Grase streicht.