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Aktualisiert: 6. Mai 2025


Darum schlug ich vor, im Falle, daß ich den Roman schreiben werde, solle Münchmeyer bis zum zwanzigtausendsten Abonnenten gehen dürfen, weiter nicht; dann habe er mir eine "feine Gratifikation" zu zahlen, und der Roman falle mit allen Rechten an mich zurück. Ob ich ihn dann gegen das entsprechende Honorar bei ihm oder bei einem anderen Verleger weiter erscheinen lasse, sei lediglich meine Sache.

Auch daß Münchmeyer später einmal behaupten könne, meine Romane mit allen Rechten nicht bloß bis zum zwanzigtausendsten Abonnenten, sondern für immer erworben zu haben, erschien mir als unmöglich, denn erstens hatte ich mir alle seine Briefe aufgehoben, in denen er Alles, was wir schriftlich miteinander ausgemacht hatten, nach und nach wiederholte, und zweitens hatte ich auch noch einen andern vollgültigen Beweis in der Hand, daß er diese Rechte nicht für immer besaß.

Meine Frau hatte nicht nachgelassen, bis ich ihr das Versprechen gab, ihm seinen Wunsch zu erfüllen. Er bekam den Roman zu den erwünschten Bedingungen, nämlich nur bis zum zwanzigtausendsten Abonnenten. Dafür hatte er für die Nummer 35 Mark zu bezahlen und beim Schluß eine "feine Gratifikation". Er gab den Handschlag. Unser Kontrakt war also kein schriftlicher, sondern ein mündlicher.

Kurz, ich gab meine Zustimmung, noch einige Roman zu schreiben, und zwar zu ganz denselben Bedingungen wie das "Waldröschen". Diese Arbeiten hatten mir also auch nach dem zwanzigtausendsten Abonnenten mit allen Rechten wieder zuzufallen, und dann war mir eine "feine Gratifikation" zu zahlen.

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