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Aktualisiert: 24. Mai 2025
63: Wenn sich die Hansen später über die Zurückbehaltung von Obligationen durch den König beschwerten, handelt es sich immer um die 1493 von ihnen ausgestellten Bürgschaften. HR. III 4 n. 14 § 16, 5 n. 250 § 7, 7 n. 110 § 7, 337 § 11. 64: HR. III 5 n. 105 §§ 337-339. Vgl. Schanz I S. 29. 65: HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250. 66: HR. III 5 n. 105 §§ 346-356, 243 §§ 75-77, 93-104.
Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen.
1: HR. III 2 n. 31. 2: HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 bestätigte Heinrich VII. auch das Übereinkommen, welches die Zurückbehaltung von 10 000 £ vom Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, daß der König nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe, hat Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.
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