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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie grundsätzlich ab.
Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte, besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen Privilegien zu verteidigen.
Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £ verurteilt.
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