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Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd erhielten.
Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd zu denselben arbeiten; nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht.