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Diejenigen Bierverleger, welche einen Wagen in Betrieb haben, sei es nur mit einem oder zwei Pferden bespannt, fahren im Sommer pro Tag etwa für 40-50, im Winter etwa für 30 Mark Bier pro Tag aus, d. h. ihr jährlicher Umsatz im Versandgeschäft beziffert sich auf 12-15000 Mark jährlich; der Reingewinn welchen ein solches Geschäft abwirft, ist also an sich kaum höher als der Lohn, den die Kutscher im Bierverlag und geringer als der Lohn, den die Brauereikutscher erhalten.
Allerdings ist zu dem Reingewinn aus dem Versandgeschäft noch derjenige aus dem Verkauf über die Strasse hinzuzuzählen, immerhin dürfte das Einkommen eines solchen Bierverlegers selten über 1800-2400 Mark betragen, in den meisten Fällen aber unter diesem Satze sich bewegen.
Im Gegensatz zu den Geschäften dieser Art haben die Bierhändler der zweiten und dritten Kategorie mehr die alte Form des Bierverlags als Lieferungsgeschäft bewahrt. Der Verkauf über die Strasse bildet bei ihnen nur eine Ergänzung zum Versandgeschäft; unter sich sind sie nur durch die Höhe des Umsatzes von einander unterschieden.