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Aktualisiert: 23. Juni 2025


Die Nothwendigkeit ist das Seyn, weil es ist; die Einheit des Seyns mit sich selbst, das sich zum Grunde hat; aber umgekehrt weil es einen Grund hat, ist es nicht Seyn, ist es schlechthin nur Schein, Beziehung oder Vermittelung.

Diese Vermittelung, welche das Zufällige zunächst zur Nothwendigkeit erhebt, ist aber die manifestirte Beziehung; der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz, oder die Nothwendigkeit, als die innere Identität von einander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände, sondern als absolute Negativität das Formirende und Erschaffende, und weil die Bestimmung nicht als Schranke, sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztseyn ist, so ist der Schein die Erscheinung als des Identischen.

Aber sie beide, so wie der Unterschied des Wesens von ihnen, bestehen in weiter nichts, als darin, daß das Wesen zuerst, als ein unmittelbares genommen wird, nicht wie es an sich ist, nämlich nicht als die Unmittelbarkeit, die als die reine Vermittelung oder als absolute Negativität Unmittelbarkeit ist. Jene erste Unmittelbarkeit, ist somit nur die Bestimmtheit der Unmittelbarkeit.

Die vermittelnden Glieder hängen mit den zu vermittelnden zusammen; aber indem es nicht der Begriff ist, aus welchem die Vermittelung und der Lehrsatz in diesem Erkennen zurückgeführt wird, dem überhaupt der Übergang ins Entgegengesetzte fremd ist, so müssen die vermittelnden Bestimmungen, ohne den Begriff des Zusammenhangs, als ein vorläufiges Material zum Gerüste des Beweises irgendwoher herbeigebracht werden.

Oder es muß das Urtheil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittelung.

Hier ist das Seyn das Anfangende, als durch Vermittelung und zwar durch sie, welche zugleich Aufheben ihrer selbst ist, entstanden, dargestellt; mit der Voraussetzung des reinen Wissens als Resultats des endlichen Wissens, des Bewußtseyns.

Sie stellt daher nichts dar als die Formbestimmung des Begriffs an einem gegebenen Inhalt, ohne die Reflexion des Begriffes in sich selbst, d. h. ohne sein Fürsichseyn. Aber die Unmittelbarkeit überhaupt geht nur aus der Vermittelung hervor, sie muß daher zu dieser übergehen.

Nun liegt in dem, was Kant den Begriff nennt, nämlich in Etwas, insofern es als nur einfach auf sich bezogen genommen wird, oder in der Vorstellung als solcher, nicht seine Vermittelung; in der abstrakten Identität mit sich ist die Entgegensetzung weggelassen.

Ihr Sollen ist ihre abstrakte Bestimmtheit als an sich seyender, die aber damit schlechthin über sich hinausgewiesen ist, und auf die andere sich bezieht, und so jede vermittelst der andern als andern ist; ihre Selbstständigkeit besteht darin, daß sie in dieser Vermittelung als ein anderes Bestimmen für einander gesetzt sind.

Dieß Seyn hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen Unmittelbarkeit, sondern der Allgemeinheit, der durch die absolute Vermittelung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit, die ebenso sehr auch das andere Moment, das Wesen oder die Reflexion in sich enthält. Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die abstrakte.

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