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Aktualisiert: 9. Mai 2025
Jahr bleibt jeder für den Fall eines Kriegs zum Dienst in der Linie verpflichtet, und muß bis dahin auch noch jährlich 14 Tage an deren Übungen Theil nehmen. Bei jedem Truppentheil wird ein Cadre von Leuten mit längerer Dienstzeit und freiwilliger Capitulation gebildet. Vom 25ten bis zum 32ten Jahre tritt die Dienstpflicht in der Landwehr ein.
Jahre an. Eine Stellvertretung ist unzuläßig. Die Übung im Waffendienst macht einen Bestandtheil der Volksschulbildung aus. Jeder, der sich selbst ausrüstet und bereits in den Waffen geübt ist, kann sich den Truppentheil wählen, dient 1 Jahr im stehenden Heere und zwar ½ Jahr im angestrengten Dienst ohne Unterschied und sonstige Begünstigung gegen die übrige Mannschaft.
Wer sich nicht selbst ausrüstet, dient wenigstens ebenso lange, darf sich den Truppentheil nicht beliebig wählen und wird aus der Linie nach 2 Jahren entlassen, wenn der Etat nicht früher durch andern Zuwachs gedeckt ist. Die längste Dienstzeit im Frieden beträgt hiernach in der Linie 2 Jahre. Bis zum 25.
Jahre in die Landwehr 2ten Aufgebots, und demnächst sogar nöthigenfalls auch im Landsturm zur Vertheidigung des Vaterlandes mitzuwirken. Von dieser Verpflichtung entbindet nur körperliche Untüchtigkeit. Ausserdem finden noch einige Erleichterungen statt, von denen folgende die wichtigsten sind: Wer sich freiwillig zum Dienst meldet, kann sich selbst die Waffengattung und den Truppentheil wählen.
Diese Verpflichtung wird aber jetzt schon so gern getragen, namentlich von den jungen Leuten aus den gebildeten Klassen, daß diese meist vorziehen, freiwillig sich einen Truppentheil zu wählen, als den Versuch zu machen, sich durch das Loos vom Militair-Dienst befreit zu sehen. Vrgl. ausführlicher hierüber die neueste Denkschrift des General v.
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