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Aktualisiert: 12. Juni 2025


Im Urtheile hat das Erste als Subjekt den Schein eines selbstständigen Bestehens, da es vielmehr in seinem Prädikate als seinem Andern aufgehoben ist; diese Negation ist in dem Inhalte jener Sätze wohl enthalten, aber ihre positive Form widerspricht demselben; es wird somit das nicht gesetzt, was darin enthalten ist; was gerade die Absicht, einen Satz zu gebrauchen, wäre.

In dieser Rückkehr in sich ist für uns sein zweites Verhältnis geworden, das der Begierde und Arbeit, welche dem Bewußtsein die innerliche Gewißheit seiner selbst, die es für uns erlangt hat, durch Aufheben und Genießen des fremden Wesens, nämlich desselben in der Form der selbstständigen Dinge bewährt.

B. Das Bestehen des Dings aus Materien. Der Übergang der Eigenschaft in eine Materie oder in einen selbstständigen Stoff ist der bekannte Übergang, den an der sinnlichen Materie die Chemie macht, indem sie die Eigenschaften der Farbe, des Geruchs, des Geschmacks u.s.f. als Lichtstoff, Färbestoff, Riechstoff, sauren, bittern u.s.f.

Seine Identität ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch nicht die Substanz. Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit zu seyn.

Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.

Das Schwächere kann vom Stärkeren nur insofern gefaßt und durchdrungen werden, als es dasselbe aufnimmt und Eine Sphäre mit ihm ausmacht. Insofern das Unselbstständige mit dem Selbstständigen nicht zusammengehen und keine Mittheilung zwischen ihnen Statt finden kann, kann das Letztere auch keinen Widerstand leisten, d. h. das mitgetheilte Allgemeine nicht für sich specificiren.

Wahrhaft unterscheidet sich das Selbstständige durch die eigenthümliche Reihe der Exponenten, die es, als Einheit angenommen, mit andern solchen Selbstständigen bildet, indem ein anderes derselben ebenso mit ebendenselben in Beziehung gebracht und als Einheit angenommen, eine andere Reihe formirt. Das Verhältniß solcher Reihe innerhalb ihrer macht nun das Qualitative des Selbstständigen aus.

Die selbstständigen Glieder sind für sich; dieses Für-sich-sein ist aber vielmehr ebenso unmittelbar ihre Reflexion in die Einheit, als diese Einheit die Entzweiung in die selbstständigen Gestalten ist. Die Einheit ist entzweit, weil sie absolut negative oder unendliche Einheit ist; und weil sie das Bestehen ist, so hat auch der Unterschied Selbstständigkeit nur an ihr.

Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber derselben äußerlich ist. Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser Mannigfaltigkeit ein

Somit ist jede der beiden Seiten der Widerspruch der gleichgültigen Unmittelbarkeit und der wesentlichen Vermittelung, Beides in Einer Beziehung; oder der Widerspruch des selbstständigen Bestehens und der Bestimmung, nur Moment zu seyn. b. Das absolute Unbedingte.

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