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Aktualisiert: 18. Mai 2025
Wenn es ein Rechtsgrundsatz sei, daß der Thron nie unbesetzt sein könne, so sei es auch ein Rechtsgrundsatz, daß ein noch lebender Mensch keinen Erben haben könne. Jakob lebte noch; wie könnte also die Prinzessin von Oranien seine Erbin sein?
Zu § 57. Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt, den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch reinliche Grundlage zu stellen nämlich, unter schärfster Absage an die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält.
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