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Der vierte Punkt verlangt mit Recht die Beseitigung aller polizeilichen Einschränkungen der =freien Meinungsäusserung= und des =Versammlungsrechtes=. In einem freien oder Volksstaat dürfte sich das so sehr von selbst verstehen, dass dessen Erwähnung in dem Programm als ganz überflüssig erscheint.
Wenigstens für die höheren und höchsten Kirchenämter. Vieles in der römischen Kirche war sehr beherzigenswerth. Der Landrath verstand ihn. Er war auch dieser Meinung, übrigens war sie jetzt die tonangebende. „Die militairische Organisation muss durchgeführt werden, mehr Disciplin! Diese Disciplin ist Alles.“ Ein Umschlag in der Meinungsäusserung war eingetreten.