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Aktualisiert: 16. Mai 2025
Da es sich jetzt aber schon um Hunderte handelt, die Zahl der Ansiedler wahrscheinlich noch bedeutend steigen wird, und ferner das Interesse des Reichs an diesem Teile seines Kolonialbesitzes durch die Schwefelfunde noch erhöht ist, ist es nicht nur das gute Recht, sondern die Pflicht des Reiches, hier absolut korrekte Zustände zu schaffen.«
»Zeig doch mal«, sagte Seebeck und griff nach dem Blatte. »Nein, ich werde es vorlesen, sonst verstehst du es nicht richtig.« Und er las: »Eine Erweiterung des deutschen Kolonialbesitzes?
Er schwieg einen Augenblick; dann hob er ein Blatt in die Höhe und las: »Die Gesetze der Gemeinschaft auf der Schildkröteninsel. – Erstens: Die Schildkröteninsel ist ein Teil des deutschen Kolonialbesitzes. Der jeweilige Vorsteher der Gemeinschaft auf der Schildkröteninsel ist in seiner Eigenschaft als Reichskommissar dem Staatssekretariat der Kolonien des Deutschen Reiches verantwortlich.
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