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Aktualisiert: 19. Mai 2025
So ist im Kausalitätsverhältniß Ursache und Wirkung untrennbar; eine Ursache, die keine Wirkung haben sollte, ist nicht Ursache, wie die Wirkung, die keine Ursache hätte, nicht mehr Wirkung.
Diese in der Wirkung erloschene Kausalität ist somit eine Unmittelbarkeit, welche gegen das Verhältniß von Ursache und Wirkung gleichgültig ist, und es äußerlich an ihr hat. b. Das bestimmte Kausalitätsverhältniß. Die Identität der Ursache in ihrer Wirkung mit sich ist das Aufheben ihrer Macht und Negativität, daher die gegen die Formunterschiede gleichgültige Einheit, der Inhalt.
Dieses ist somit überhaupt die aufgehobene Substantialität, das nur Gesetzte, die Wirkung; die für sich seyende Substanz aber ist die Ursache. Dieß Kausalitätsverhältniß ist zunächst nur dieß Verhältniß von Ursache und Wirkung; so ist es das formelle Kausalitäts-Verhältniß. a. Die formelle Kausalität. Die Ursache ist das Ursprüngliche gegen die Wirkung.
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