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Aktualisiert: 25. Mai 2025
Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30 unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November 14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im Vertrage als englischer Unterhändler nicht genannt wird, hat er an den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen.
U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210, 211. 43: Hans. U. B. IV n. 709. 44: HR. I 3 n. 142, 143. 45: HR. I 2 n. 232 § 4, 236, 248 § 3, 266 § 14, 276 § 2. 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preußen bis zu dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff. 47: Hans. U. B. IV n. 888. Kapitel.
Dann wurde er, wie wir unten sehen werden, auf Betreiben der andern Städte, die sich durch ihn benachteiligt fühlten, beseitigt und der freie Verkehr wiederhergestellt . 1: Hans. U. B. I n. 2. Über die hansisch-englischen Beziehungen bis ins 14. Jahrhundert vgl. Schäfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.
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