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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Rudolf Meier ebenfalls wegen Bismarckbeleidigung von dem Kammergericht zu einem Jahre Gefängnis verurteilt wurde, derselbe Staatsanwalt Groschuff, der die Anklage auch gegen mich geführt hatte, jetzt äußerte: er hege den Wunsch, dieses möge der letzte Bismarckbeleidigungsprozeß sein. Diese hörten aber erst auf, als Bismarck aufhörte, Reichskanzler zu sein, das heißt dreizehn Jahre später.
Ich appellierte, und die Sache kam am 28. Oktober vor dem Kammergericht zur Verhandlung. Hier führte Staatsanwalt Groschuff die Anklage. Im Laufe seiner Rede machte er geltend, daß ich schon wegen meiner Vorstrafen keine milde Verurteilung verdiente; er beantragte Bestätigung des Urteils der ersten Instanz.
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