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Aktualisiert: 12. Juli 2025
Man kann natürlich einwenden, daß auch in einer solchen Selbstverwaltung des Geisteslebens nicht alles vollkommen sein werde. Doch das wird im wirklichen Leben auch gar nicht zu fordern sein. Daß das Best-Mögliche zustande komme, das allein kann angestrebt werden.
Der Staat wird zu warten haben auf dasjenige, was ihm von diesem freien Geistesleben aus überantwortet wird. Er wird befruchtet werden von den lebendigen Ideen, die nur aus einem solchen Geistesleben erstehen können. Innerhalb dieses Geisteslebens selbst aber werden diejenigen Menschen sein, die von ihren Gesichtspunkten aus in die Lebenspraxis hineinwachsen.
Denn der nicht proletarische leidet nicht unter dem ideologischen Gepräge des modernen Geisteslebens, das er selbst herbeigeführt hat. Der proletarische Teil leidet darunter. Aber dieses ideologische Gepräge des ihm vererbten Geisteslebens hat ihm den Glauben an die tragende Kraft des Geistesgutes als solchen geraubt.
Auch dieses Werk nimmt seinen Ausgangspunkt vor allem in dem Wesen der m y s t i s c h e n Gotteserfahrung und sucht von hier aus die Religion mit dem Ganzen des menschlichen Geisteslebens in innere Beziehung zu setzen. Auch K. Oesterreich hat in seiner Schrift "Über die religiöse Erfahrung" dieselbe Methode und denselben Ausgangspunkt wie die genannten phänomenologischen vorgehenden Forscher.
Nichts gibt die Gewähr dafür, daß zwei geistig reiche Individualitäten, die einander in heißer Liebe begehren, nun auch mit all den feinen Regungen ihres Seelen- und Geisteslebens zusammenstimmen, Regungen, die um so differenzierter sind, je höher entwickelt der Einzelne ist.
Als eine Wirtschafts-, Rechts- und Geistesfrage wird die »soziale Frage« in den Ausführungen dieser Schrift besprochen. Der Verfasser glaubt zu erkennen, wie aus den Forderungen des Wirtschafts-, Rechts- und Geisteslebens die »wahre Gestalt« dieser Frage sich ergibt. Nur aus dieser Erkenntnis heraus können aber die Impulse kommen für eine gesunde Ausgestaltung dieser drei Lebensgebiete innerhalb der sozialen Ordnung.
Es liegt in der Richtung des in dieser Schrift Dargestellten, daß auch die Einrichtungen und der Unterrichtsinhalt derjenigen Anstalten, die dem Staate oder dem Wirtschaftsleben dienen, von den Verwaltern des freien Geisteslebens besorgt werden. Juristenschulen, Handelsschulen, landwirtschaftliche und industrielle Unterrichtsanstalten werden ihre Gestaltung aus dem freien Geistesleben heraus erhalten. Diese Schrift muß notwendig viele Vorurteile gegen sich erwecken, wenn man diese
Man kann nun leicht glauben, dadurch müsse der Mensch gut an die Lebensverhältnisse der Gegenwart angepaßt sein. Denn der Staat habe die Möglichkeit, die Einrichtungen des Erziehungs- und Unterrichtswesens und damit des wesentlichen Teiles des öffentlichen Geisteslebens so zu gestalten, daß dadurch der Menschengemeinschaft am besten gedient werde.
Es ist unmöglich, daß eine solche Empfindung ersteht, wenn das Geistesleben nicht aus seinen eigenen Impulsen heraus sich innerhalb des sozialen Organismus frei entfaltet und verwaltet. Nur solche Träger des Geisteslebens, die innerhalb einer derartigen Entfaltung und Verwaltung stehen, haben die Kraft, diesem Leben das ihm gebührende Gewicht im sozialen Organismus zu verschaffen.
Die Erziehung, die Schule werden aus der Kraft des freien Geisteslebens heraus den Menschen mit Impulsen ausrüsten, die ihn dazu bringen, kraft dieses ihm innewohnenden Verständnisses das zu verwirklichen, wozu seine individuellen Fähigkeiten drängen. Solch eine Meinung braucht nicht Schwarmgeisterei zu sein.
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