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Aktualisiert: 25. Juni 2025


Vier Kategorien: Ding, Eigenschaft, Vorgang, Beziehung; die Begriffe der einen Kategorie nicht der einer andern über- oder unterzuordnen. Verhältnis des Enthaltenseins verschieden von Ding und Eigenschaft, Ding und Vorgang, von untergeordneter Bedeutung für unser Erkennen.

Wenn wir das in einem Subjekt Enthaltene von ihm leugnen, das in einem bejahten Urteil enthaltene andere Urteil leugnen, oder auch trotz der Verneinung des enthaltenen Urteils das enthaltende bejahen, so verstossen wir nicht bloss gegen das Gesetz des Enthaltenseins und gegen das Gesetz des Grundes sondern auch gegen das Gesetz des Widerspruchs: wir widersprechen uns selbst.

Natürlich kommt dem Subjekt auch das zu, was in ihm enthalten ist, und so ergiebt sich als besonderer Fall des Gesetzes der Übereinstimmung das Gesetz des Enthaltenseins, das die Formen fünf bis acht umfasst. Es giebt sehr vieles, was in einem Subjekt nicht enthalten ist und ihm doch nicht abgesprochen werden darf, vielmehr zugesprochen werden muss.

Und doch hat das Verhältnis des Enthaltenseins für unser Erkennen nur eine untergeordnete Bedeutung. Die sogenannte sinnfällige Wirklichkeit kann, wie wir noch sehen werden, nur die Bedeutung eines Erkenntnismittels haben, das wohl die Richtung des Erkennens, aber nicht sein Ziel bestimmt.

Die einzige Möglichkeit, alles auf das Verhältnis des Enthaltenseins zurückzuführen, besteht darin, dass man auch die sogenannten negativen Merkmale als in den Dingen enthalten oder als Inhaltsmerkmale derselben betrachtet. Dann ist in jedem Gegenstande alles Aussagbare enthalten. Allein negative Merkmale setzen negative Urteile voraus und haben nur in ihnen Halt und Bestand.

Überall handelt es sich hier um Verhältnisse, die vom Verhältnis des Allgemeinen zum Besondren oder vom Verhältnis des Enthaltenseins verschieden sind und für unser Erkennen eine viel wichtigere Rolle spielen.

Drei Gedankengänge, die zum Einheitsgesetz führen. Falsche Formulierung des Gesetzes der Kausalität; es ist verschieden vom Gesetz der Gleichförmigkeit des Naturlaufs Sinn dieses Gesetzes führt nicht auf das Gesetz des Widerspruchs zurück. Gesetz des Grundes, ein Gesetz des Enthaltenseins in seiner Anwendung auf Urteile. Drei Formen des Gesetzes des Widerspruchs. Real- und Formalgesetze.

Das Gesetz der Übereinstimmung, das Einheitsgesetz und das Gesetz der Kausalität sind Realgesetze, die den Fortschritt unsres Denkens ermöglichen und begründen, müssen darum als Gesetze des Erkennens im strengen Sinne bezeichnet werden; das Gesetz des Enthaltenseins und das Gesetz des Grundes sind Formalgesetze, nach denen der Inhalt der gewonnenen Erkenntnis zergliedert wird, also eigentlich Denkgesetze.

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