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Aktualisiert: 20. Mai 2025


Insofern der Unterschied auf einen Augenblick angenommen und hier von einem Fürsichseyenden gesprochen wird, so ist es das Fürsichseyende, als Aufgehobenseyn des Andersseyns, selbst, welches sich auf sich als auf das aufgehobene Andere bezieht, also für-Eines ist; es bezieht sich in seinem Andern nur auf sich.

Sie machen Ein Bestehen aus, zugleich als verschiedener, gegen einander gleichgültiger Inhalt. In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit das Negative des unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben, in die Identität zurückgegangen; er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das Aufgehobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des Andern ist. Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze ist nur äußerliche Beziehung. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer Beziehung.

Die Materien sind daher wesentlich porös, so daß die eine besteht in den Poren oder in dem Nichtbestehen der andern; aber diese andern sind selbst porös; in ihren Poren oder ihrem Nichtbestehen besteht auch die erste, und alle die übrigen; ihr Bestehen ist zugleich ihr Aufgehobenseyn, und das Bestehen von anderen; und dieß Bestehen der andern ist ebenso sehr dieser ihr Aufgehobenseyn und das Bestehen der ersteren und auf gleiche Weise aller andern.

Diese Gediegenheit der Materie aber, in welcher Theile sich berühren, nicht mehr durch das Leere getrennt sind, setzt das Aufgehobenseyn der Repulsivkraft bereits voraus; sich berührende Theile sind nach der hier herrschenden sinnlichen Vorstellung der Repulsion als solche zu nehmen, die sich nicht repelliren.

Die Form ist daher das vollendete Ganze der Reflexion; sie enthält auch diese Bestimmung derselben, aufgehobene zu seyn; daher ist sie ebenso sehr als sie eine Einheit ihres Bestimmens ist, auch bezogen auf ihr Aufgehobenseyn, auf ein Anderes, das nicht selbst Form, sondern an dem sie sey.

Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich. Dieß ist der Begriff des Verhältnisses.

Das Seyn des Scheins besteht allein in dem Aufgehobenseyn des Seyns, in seiner Nichtigkeit; diese Nichtigkeit hat es im Wesen, und außer seiner Nichtigkeit, außer dem Wesen ist er nicht. Er ist das Negative gesetzt, als Negatives. Der Schein ist der ganze Rest, der noch von der Sphäre des Seyns übrig geblieben ist.

In dem Resultate hebt die Vermittelung sich selbst auf, es ist eine Unmittelbarkeit, welche nicht die Wiederherstellung der Voraussetzung, sondern vielmehr deren Aufgehobenseyn ist.

Etwas hat insofern eine Schranke, als es in seiner Bestimmung die Negation hat, und die Bestimmung ist auch das Aufgehobenseyn der Schranke. Anmerkung.

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