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Aktualisiert: 12. Mai 2025
„Bitte, das ist denn doch eine Übertreibung! In Ihren Jahren und bei solcher Rüstigkeit! Auch brauchen Sie sicher nicht mehr wie ein Drittel der Anlagekosten bar zu zahlen, den Rest in Wechseln auf lange Frist! Doch wie Herr Chef wollen!
Häuser und Gärten, die dem Privatgebrauche bestimmt sind, werden verpachtet, wobei die jährliche Pacht zehn Prozent von den Bau- und Anlagekosten beträgt. Die Instandhaltung erfolgt auf Kosten der Gemeinschaft. Die Pacht ist unkündbar, solange der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt.
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