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Aktualisiert: 13. Mai 2025
Häuser und Gärten, die dem Privatgebrauche bestimmt sind, werden verpachtet, wobei die jährliche Pacht zehn Prozent von den Bau- und Anlagekosten beträgt. Die Instandhaltung erfolgt auf Kosten der Gemeinschaft. Die Pacht ist unkündbar, solange der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt.
Wir haben allerdings ein aus unserem Gutsverkauf hervorgegangenes, recht ansehnliches Vermögen, aber alles, das weiß ich, ist unkündbar festgelegt für eine lange Reihe von Jahren, und die Summe, deren Sie bedürfen Sie nannten fünftausend Mark, wenn ich recht verstand? Nicht wahr, Frau Gräfin?
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