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Aktualisiert: 5. Juni 2025
Von diesem Sein für ein anderes unterscheiden wir aber das An-sich-sein; das auf das Wissen bezogene wird ebenso von ihm unterschieden, und gesetzt als seiend auch außer dieser Beziehung; die Seite dieses An-sich heißt Wahrheit.
Das Nützliche selbst ist nicht das negative Wesen, diese Momente in ihrer Entgegensetzung zugleich ungetrennt in ein und derselben Rücksicht, oder als ein Denken an sich zu haben, wie sie als reine Einsicht sind; das Moment des Für-sich-seins ist wohl an dem Nützlichen, aber nicht so, daß es über die andern Momente, das An-sich und das Sein für Anderes, übergreift, und somit das Selbst wäre.
An sich ist jenes Leben wohl die ungetrübte Gleichheit und Einheit mit sich selbst, der es kein Ernst mit dem Anderssein und der Entfremdung, so wie mit dem Überwinden dieser Entfremdung ist. Aber dies An-sich ist die abstrakte Allgemeinheit, in welcher von seiner Natur, für sich zu sein, und damit überhaupt von der Selbstbewegung der Form abgesehen wird.
Seine Besonderheit besteht darin, daß die beiden sein Bewußtsein konstituierenden Momente, das Selbst und das An-sich, mit ungleichem Werte, und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, daß die Gewißheit seiner selbst das Wesen ist, gegen das An-sich oder das Allgemeine, das nur als Moment gilt.
Es ist wesentlich von dem An-sich zu unterscheiden, welches das Wesen des stoischen Bewußtseins ist; diesem galt nur die Form des Gedankens als solchen, der dabei irgendeinen ihm fremden, aus der Wirklichkeit genommnen Inhalt hat; jenem Bewußtsein ist aber nicht die Form des Gedankens das Geltende; ebenso von dem An-sich des tugendhaften Bewußtseins, dem das Wesen zwar in Beziehung auf die Wirklichkeit steht, dem es Wesen der Wirklichkeit selbst, aber nur erst unwirkliches Wesen ist; jenem Bewußtsein gilt es, obzwar jenseits der Wirklichkeit, doch wirkliches Wesen zu sein.
Das Bewußtsein, über die Gedankenlosigkeit, diese Unterschiede, die keine sind, noch für Unterschiede zu halten, erhoben, weiß die Unmittelbarkeit der Gegenwart des Wesens in ihm als Einheit des Wesens und seines Selbsts, sein Selbst also als das lebendige An-sich und dies sein Wissen als die Religion, die als angeschautes oder daseiendes Wissen das Sprechen der Gemeine über ihren Geist ist.
Diese ist aber durch diese Entfremdung noch nicht ein sich als Staatsmacht wissendes Selbstbewußtsein; es ist nur ihr Gesetz, oder ihr An-sich, das gilt; sie hat noch keinen besondern Willen; denn noch hat das dienende Selbstbewußtsein nicht sein reines Selbst entäußert und die Staatsmacht damit begeistet, sondern erst mit seinem Sein; ihr nur sein Dasein aufgeopfert, nicht sein An-sich-sein.
Es soll aber gehandelt, es muß von dem Individuum bestimmt werden; und der seiner selbst gewisse Geist, in dem das An-sich die Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt hat, weiß diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren Gewißheit seiner selbst zu haben. Diese ist als Bestimmung und Inhalt das natürliche Bewußtsein, das heißt die Triebe und Neigungen.
Der reinen Einsicht aber, indem sie das reine Bewußtsein nach der Seite des für sich seienden Selbsts ist, erscheint das Andre als ein Negatives des Selbstbewußtseins. Dies könnte noch entweder als das reine An-sich des Denkens oder auch als das Sein der sinnlichen Gewißheit genommen werden.
Der Geist der Gemeinde ist so in seinem unmittelbaren Bewußtsein getrennt von seinem religiösen, das zwar es ausspricht, daß sie an sich nicht getrennt seien, aber ein An-sich, das nicht realisiert, oder noch nicht ebenso absolutes Für-sich-sein geworden. VIII. Das absolute Wissen
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