United States or Brunei ? Vote for the TOP Country of the Week !
In l. 3 § 6 D. ad legem Juliam de vi publica 48,6 ist der Fall der Dejektion von einem Schiffe besonders genannt. Eine Spezialstrafbestimmung gegen Piraten überhaupt fehlt. Marcianus l. 3 § 1 D. ad leg. Denn die leges Juliae verlangen vis. Dieser ganze Komplex von Bestimmungen trifft aber nicht die Piraterie, sondern nur bei Gelegenheit derselben von dritter Seite verübte Handlungen.