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In der Erscheinung hat jedes dieser beiden sein Bestehen so in dem Andern, daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist. Dieser Widerspruch hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich, ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens, daß das Gesetztseyn des einen auch das Gesetztseyn des Andern ist.

Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden. Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen, durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit sich vermittelt ist.

Die Materien sind daher wesentlich porös, so daß die eine besteht in den Poren oder in dem Nichtbestehen der andern; aber diese andern sind selbst porös; in ihren Poren oder ihrem Nichtbestehen besteht auch die erste, und alle die übrigen; ihr Bestehen ist zugleich ihr Aufgehobenseyn, und das Bestehen von anderen; und dieß Bestehen der andern ist ebenso sehr dieser ihr Aufgehobenseyn und das Bestehen der ersteren und auf gleiche Weise aller andern.

Denn die Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt gleichfalls ein mit sich Identisches der Materie und Form, das gegen seine Formbestimmungen gleichgültig und daher Inhalt ist; sie ist die Dingheit mit ihren Eigenschaften und Materien. Aber sie ist der Inhalt, dessen selbstständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist.

Oder das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts gleichgültige gegen einander; aber ebenso sehr sind sie durch ihre Identität aufgehobene; das Gesetztseyn der einen ist das Gesetztseyn der andern; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen ihrer selbst.

Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber ist der andere, wesentliche Inhalt. Diese Identität, die Grundlage der Erscheinung, welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment; es ist die positive Seite der Wesentlichkeit, wodurch die Existenz Erscheinung ist.

Das Ding ist daher die sich widersprechende Vermittelung des selbstständigen Bestehens mit sich durch sein Gegentheil, nämlich durch seine Negation, oder einer selbstständigen Materie durch das Bestehen und Nichtbestehen einer andern.