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Jeder Magistratsbeamte und jeder Stellvertreter des Lordlieutenants mußte gefragt werden, erstens ob er, im Fall er gewählt würde, um im Parlamente zu dienen, für eine im Sinne der Indulgenzerklärung gefaßte Bill stimmen wolle; zweitens ob er als Wähler seine Stimme solchen Candidaten geben wolle, die sich verpflichteten, für eine derartige Bill zu stimmen; und drittens ob er als Privatmann die wohlwollenden Zwecke des Königs fördern wolle, indem er mit Leuten jeder religiösen Überzeugung in Frieden lebte.

[Regulirung der Corporationen.] In Folge dieses Umschwungs in den Gesinnungen der Nonconformisten stieß die Regierung in den Städten auf fast eben so große Schwierigkeiten, wie auf dem platten Lande. Als die Regulatoren ihre Arbeit begannen, hatten sie fest darauf gerechnet, daß jeder Dissenter, der sich zu Gunsten der Indulgenz ausgesprochen hatte, auch die Politik des Königs unterstützen werde. Sie waren daher überzeugt, daß sie im Stande sein würden, alle Municipalämter des Königreichs mit zuverlässigen Freunden zu besetzen. In den neuen Städteordnungen hatte sich die Krone das Recht vorbehalten, Magistratsbeamte nach ihrem Belieben zu entlassen. Dieses Recht wurde jetzt ohne alle Beschränkung ausgeübt. Durchaus nicht so klar war es jedoch, daß Jakob auch das Recht hatte, neue Magistratsbeamte zu ernennen; aber mochte es ihm nun zustehen oder nicht, er beschloß, es sich zu nehmen. Allenthalben, vom Tweed bis Landsend, wurden toryistische Beamte abgesetzt und Presbyterianer, Independenten und Baptisten an ihrer Stelle ernannt. In dem neuen Freibriefe der Hauptstadt hatte sich die Krone das Recht vorbehalten, alle Vorsteher, Pfleger und Beisitzer der Innungen zu entlassen. In Folge dessen wurden über achthundert angesehene Bürger, sämmtlich Mitglieder der Partei, die sich der Ausschließungsbill widergesetzt hatte, durch einen einzigen Erlaß ihrer