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U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208. 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, daß auf ein beginnendes Umschwenken der lübischen Politik geschlossen werden darf, weil in dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rückkehr der aus der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lübischen Politik war, die Entschädigung vor den Verhandlungen durchzusetzen.