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Aktualisiert: 30. April 2025
Sie verlangt keine »Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung« derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar nur Anmeldung von Ort und Zeit, also von Lokal und Stunde des Beginnes, nicht auch Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses letztere aber ist von besonderer rechtlicher Bedeutung.
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