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Aktualisiert: 27. Mai 2025


Nachdem der Einkäufer für die Kranken die Lebensmittel nach ärztlicher Vorschrift empfangen hat, verteilt man weiterhin das Beste gleichmäßig auf die Hallen je nach deren Kopfzahl. Nur auf den Bürgermeister, den Oberpriester und die Traniboren nimmt man besondere Rücksicht sowie auf Gesandte und alle etwa anwesenden Ausländer.

Aus deren Stande nimmt man die Gesandten, Priester, Traniboren und schließlich den Bürgermeister selber, den die Utopier in ihrer alten Sprache Barzanes und in ihrer jüngeren Ademus nennen. Da nun fast die ganze übrige Masse des Volkes weder untätig noch mit unnützen Gewerben beschäftigt ist, kann man leicht ermessen, in wie wenigen Stunden viel nützliche Arbeit geleistet wird.

Wer das Verlangen haben sollte, seine Freunde in einer anderen Stadt zu besuchen oder sich auch nur den Ort selbst anzusehen, erhält von seinem Syphogranten und Traniboren mit Leichtigkeit die Erlaubnis dazu, wenn er irgendwie abkömmlich ist.

Die Obrigkeiten Je dreißig Familien wählen sich alljährlich einen Vorsteher; in der alten Landessprache heißt er Syphogrant, in der jüngeren Phylarch. Zehn Syphogranten mit ihren Familien unterstehen einem Vorgesetzten, der jetzt Protophylarch genannt wird, in alten Zeiten aber Tranibore hieß. Schließlich ernennen die Syphogranten in ihrer Gesamtheit, zweihundert an der Zahl, auch den Bürgermeister. Nachdem sie sich eidlich verpflichtet haben, den nach ihrer Ansicht Tüchtigsten zu wählen, ernennen sie auf Grund geheimer Abstimmung einen der vier Bürger, die ihnen das Volk namhaft macht, zum Bürgermeister; jedes Stadtviertel wählt nämlich einen und schlägt ihn dem Senat vor. Das Amt wird auf Lebenszeit verliehen, wenn dem nicht der Verdacht entgegensteht, es gelüste den Inhaber nach Alleinherrschaft. Die Traniboren wählt man jährlich, doch wechselt man mit ihnen nicht ohne triftige Gründe. Die übrigen Beamten werden alle auf ein Jahr gewählt. Alle drei Tage, im Bedarfsfalle bisweilen auch öfter, kommen die Traniboren mit dem Bürgermeister zu einer Beratung zusammen, besprechen Stadtangelegenheiten und entscheiden rasch etwa vorliegende Privatstreitigkeiten, die übrigens ganz selten sind. Zu den Senatssitzungen werden regelmäßig zwei Syphogranten hinzugezogen, die jeden Tag wechseln; dabei ist vorgesehen, daß keine städtische Angelegenheit entschieden wird, über die nicht drei Tage vor der Beschlußfassung im Senat verhandelt worden ist. Außerhalb des Senats oder der Volksversammlungen über allgemeine Angelegenheiten zu beraten, ist bei Todesstrafe verboten. Diese Bestimmung soll eine tyrannische Unterdrückung des Volkes und eine

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