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Aktualisiert: 24. Juli 2025
Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu, ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus; des Urtheils der Nothwendigkeit.
Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung oder Arrangement und äußerlichen Zusammenhang von Theilen verschieden; sie ist als an und für sich seyende Bestimmtheit eine immanente Form, selbst bestimmendes Princip, welchem die Objekte inhäriren, und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.
Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seyende Nothwendigkeit; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst als einfache Unmittelbarkeit, als Seyn; im kategorischen Schlusse ist dieß Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit, damit als ein nur gesetztes, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Seyn ist.
Die an und für sich seyende Welt ist also selbst eine in sich in die Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund derselben, aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die Reflexion in ihr Andersseyn ist, sie also in der an und für sich seyenden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese ihre entgegengesetzte ist.
Enthält aber eine Existenz den Begriff nicht bloß als abstraktes Ansichseyn, sondern als für sich seyende Totalität, als Trieb, als Leben, Empfindung, Vorstellen u.s.f., so vollbringt sie selbst aus ihr dieß, über die Schranke hinaus zu seyn und hinaus zu gehen.
Es ist hier nicht nur Qualität und Realität, seyende Bestimmtheit, sondern an-sich-seyende Bestimmtheit vorhanden, und die Entwickelung ist, sie als diese in sich reflektirte Bestimmtheit zu setzen.
Die Qualität, so daß sie unterschieden als seyende gelte, ist die Realität; sie als mit einer Verneinung behaftet, Negation überhaupt, gleichfalls eine Qualität, aber die für einen Mangel gilt, sich weiterhin als Grenze, Schranke bestimmt.
Die Erscheinung aber ist die seyende vielfache Verschiedenheit, die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit herumwirft; ihr reflektirter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit auf den einfachen Unterschied reducirt. Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nämlich näher, nicht nur bestimmt überhaupt, sondern als das Wesentliche der Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und sein Anderes.
Die Gattung ist das an und für sich seyende Allgemeine; Das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit in sich, aber sich zugleich in ein Anderes reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen Grund, und ist dadurch apodiktisch.
Die Unmittelbarkeit, welche die Bestimmtheit am Scheine gegen das Wesen hat, ist daher nichts anderes, als die eigene Unmittelbarkeit des Wesens; aber nicht die seyende Unmittelbarkeit, sondern die schlechthin vermittelte oder reflektirte Unmittelbarkeit, welche der Schein ist; das Seyn nicht als Seyn, sondern nur als die Bestimmtheit des Seyns, gegen die Vermittlung; das Seyn als Moment.
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