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Untertanen des Königs, edel und unedel, die teils nach einer Art Lehnspflicht, teils, wie es scheint, als stehende Truppen, teils nach allgemeiner Wehrpflicht im Aufgebot dienen. 2. Bundesgenossen, die von verbündeten Städten und Fürsten vertragsmäßig als Kontingente gestellt werden. 3. Söldner, hellenische und nichthellenische, die sich durch den Werbevertrag verpflichten zu dienen.