Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 10. Juni 2025
=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.= Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.
=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.=
Wort des Tages
Andere suchen