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Aktualisiert: 21. Mai 2025


Indessen nehmen wir an, das Kontrastgesetz bestände, und wirkte, so wie es nach Wundt wirken müsste; es würde also im obigen Falle die Lust "gehoben". Dann wären alle Bedingungen, die nach Wundt für die Komik charakteristisch sind, gegeben. Es müsste also eine den obigen Angaben entsprechende Beziehung zwischen Thatsachen jederzeit komisch sein.

Was ich dagegen zu sagen habe, ist der Hauptsache nach bereits gesagt: Werden alle Gefühle durch Kontrast gehoben, so erfährt in dem Wechsel der Gefühle, wie die Lust durch die Unlust, so auch die Unlust durch die Lust eine Steigerung. Es bleibt also das Verhältnis dasselbe. Zweitens: Das hier vorausgesetzte Kontrastgesetz existiert nicht.

Damit wäre das schliessliche Überwiegen der Lust, das Hecker bei der Komik annimmt, wiederum illusorisch geworden. Aber jenes Kontrastgesetz existiert nicht. Wohl giebt es mancherlei Thatsachen, die man als Wirkungen eines Kontrastes bezeichnen kann. Aber wenn man dies thut, so hat man nur einen zusammenfassenden Namen, und zwar einen Namen für sehr Verschiedenartiges.

Welches diese Voraussetzungen sind, und nach welcher psychologischen Gesetzmäßigkeit dieselben die "Kontrastwirkung" vermitteln, dies muss natürlich im einzelnen festgestellt werden. Das Kontrastgesetz ist mehr als ein blosser Sammelname, soweit dieser Forderung genügt ist. Ich sagte nun schon, dass auch bei der Tragik eine Kontrastwirkung stattfinde. Auch diese hat ihre eigenen Gründe.

Hecker redet von Gefühlskontrast. Das Gefühl der Unlust soll unmittelbar das mit ihm wechselnde Gefühl der Lust "heben". Hier ist ein, auch sonst behauptetes allgemeines psychologisches Kontrastgesetz vorausgesetzt. Nehmen wir einmal an, dies Gesetz bestände, so müsste ihm zufolge offenbar, wie die Lust durch die Unlust, so auch die Unlust durch die Lust gehoben werden.

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