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Aktualisiert: 20. Mai 2025
Der Fall kam vor Papst Innozens III. und dieser entschied: "dass, wenn die Fehlgeburt noch kein Leben gehabt habe, der Mönch den Altardienst auch ferner verrichten könne; dass er aber, wenn diese schon Leben gehabt habe, des Altardienstes sich enthalten müsse".
"Seine übrigen Verbrechen verbietet die Schamhaftigkeit zu nennen", sagt Papst Innozens III. in seinen Briefen. Wer die Schandtaten der Pfaffen in jener Zeit studieren will, der lese diese päpstlichen Briefe.
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