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Aktualisiert: 26. Mai 2025
Zunächst ist festzusetzen, welche Bestimmungen die vielen Eins als solche haben. Das Werden zu Vielen oder Producirtwerden der Vielen, verschwindet unmittelbar als Gesetztwerden; die Producirten sind Eins, nicht für Anderes, sondern beziehen sich unendlich auf sich selbst.
Die passive Substanz wird also einer Seits durch die aktive erhalten oder gesetzt, nämlich insofern diese sich selbst zur aufgehobenen macht; anderer Seits aber ist es das Thun des Passiven selbst, mit sich zusammenzugehen, und somit sich zum Ursprünglichen und zur Ursache zu machen. Das Gesetztwerden durch ein Anderes und das eigene Werden ist ein und dasselbe.
Das Gesetztwerden der Sache ist hiermit ein Hervortreten, das einfache sich Herausstellen in die Existenz; reine Bewegung der Sache zu sich selbst. Wenn alle Bedingungen einer Sache vorhanden sind, so tritt sie in die Existenz.
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