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Aktualisiert: 27. Mai 2025
Den neuen Dänenkönig Christian IX. erkannten die Schleswig-Holsteiner als erbberechtigten Herzog nicht an, sondern entschieden sich für den Prinzen Friedrich von Augustenburg, der denn auch seinen Regierungsantritt als Herzog Friedrich VIII. verkündete. Damit war die Zugehörigkeit der beiden Herzogtümer zu Deutschland ausgesprochen, was allgemein große Genugtuung hervorrief.
Da kein Testament und keine Erbnehmer vorhanden waren, so erfolgten nun von Seiten der Gerichte Edictalladungen auswärtiger Erbberechtigten, in vielen deutschen und hauptsächlich rheinischen, sowie holländischen Zeitungen, in denen ausgesprochen war, daß »fast ohne Zweifel«, wie aus den Papieren hervorgehe, der Verstorbene Leonardus Cornelius van der Valck geheißen habe, denn Leonardus’ Taufzeugniß war vorhanden; auch daß er fast bis an seinen Tod mit seinen Verwandten in Amsterdam in Briefwechsel gestanden habe.
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