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Aktualisiert: 7. Juni 2025


Nun findet sich aber dies Wort in solcher Bedeutung nicht in den älteren Geschichtswerken, und es ist mir völlig unklar, auf welche Autorität sich Buzeta, Maliat, Mas und andere Autoren stützen, wenn sie behaupten, dass das barangay ursprünglich die Menge bezeichnet hätte, welche in einem ihrer grossen Boote, den sogenannten barangay, bei ihrer Einwanderung auf den Philippinen angekommen sein sollen.

Aus dieser Classe der Sclaven bildete sich allmälig die tributzahlende niedrige Bevölkerung aus, während die Classe der Freien als sogenannte "cabeza's de barangay" von jeher gänzlich frei von der Pflicht des Tributzahlens war.

Es waren diese cabeza's de barangay die früher erwähnten "taos-marayaos". Ihre Frauen und Erstgebornen waren vom Tribute befreit. Aber ihre übrigen Kinder zahlten Tribut, und es traten diese dadurch unwillkührlich in eine tiefere Classe, die der "Tributantes" zurück, welche ja aus derjenigen der "sacopes" hervorgegangen war.

Ohne eine bestimmte Angabe der ältesten Chronisten der Philippinen hierüber wird sich kaum entscheiden lassen, welche von beiden Bedeutungen des Wortes die abgeleitete sei. In diesem Institut des barangay liegt der eigentliche Schwerpunkt der philippinischen Communalverwaltung. Anmerkung 3. Anmerkung 4.

Alle neueren Autoren behaupten, es sei das barangay, womit man die aus 40-50 Familien bestehende tributzahlende Gesammtheit bezeichnet eine alte aus der heidnischen Zeit überkommene Einrichtung.

Die Zahl der unter einem sogenannten "cabeza de barangay" Haupt eines barangay vereinigten tributpflichtigen Bewohner nahm rasch zu, so dass bald diese aus der Classe der Freien hervorgegangenen Beamten 45-50 Familien unter ihre Aufsicht bekamen, mehr als vorher der bagani desselben Dorfes Unterthanen je gehabt hatte.

Zugleich aber wurde das Amt, einem "barangay" vorzustehen ihr hauptsächlichstes Geschäft besteht in dem Eintreiben der Tribute, für welche sie persönlich verantwortlich sind wenigstens in manchen Provinzen ein Wahlamt; so dass noch heutigen Tages durch Erbschaftsrecht und durch Wahl ernannte cabezas de barangay nebeneinander existiren.

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